Im sogenannten Kofferbomberprozess hat sich das Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Donnerstag mit dem mutmaßlichen islamistischen Hintergrund des geplanten Attentats befasst.
Das bei den beiden Kofferbombern entdeckte islamische Rechtsgutachten, eine sogenannte Fatwa des Palästinensers Muhammad al-Maqdisi, enthalte den Aufruf zur Tötung von Zivilisten, wenn diese Gott, die islamische Religion oder den Propheten beleidigten, sagte die Bamberger Islamwissenschaftlerin Rotraud Wielandt in dem Prozess.
Die beiden Kofferbomber - Youssef el-Hajdib und Jihad Hamad - hatten als Motiv für ihre Taten die in westlichen Zeitungen veröffentlichten Mohammed-Karikaturen angegeben. El-Hajdib hat in dem Prozess erklärt, dass er mit den fehlgeschlagenen Anschlägen Schrecken verbreiten, aber keine Menschen töten wollen. Ziel sei gewesen, dass die Menschen «politisch aufwachen».
Nach Ansicht der Islamwissenschaftlerin Wielandt könne die bei den Kofferbombern entdeckte Fatwa aber durchaus dazu «benutzt werden, ein Attentat auf Zivilisten zu rechtfertigen».
Personen, die Gott, die islamische Religion oder Mohammed beleidigten, müssten nach dieser Lesart getötet werden, zudem müssten ihnen alle Besitztümer genommen werden.
Nach Angaben der Wissenschaftlerin wurde das Rechtsgutachten zwar schon im Februar 1994 veröffentlicht. Es bot den beiden Kofferbombern aber offenbar auch zwölf Jahre nach Veröffentlichung noch eine ideologische Anleitung für ihre Taten.
So konnten der in Düsseldorf angeklagte el-Hajdib und sein bereits in Beirut verurteilter Komplize Hamad aus der Fatwa entnehmen, dass man bei einem Attentat möglichst viele Menschen töten müsse.
Die Islamwissenschaftlerin befasste sich zudem mit den Auswirkungen der Mohammed-Karikaturen auf die islamische Welt. Die Veröffentlichung der Karikaturen war nach Ansicht von Wielandt «grob geschmacklos und Ausdruck mangelnden Respekts dafür, was anderen heilig ist».
Dennoch hatte sich der Protest nicht spontan, sondern erst mit zeitlicher Verzögerung und nach Initiative von dänischen Imamen entzündet, die in muslimischen Ländern mit den Karikaturen für anti-westliche Stimmung gesorgt hatten.
Durch die Karikaturen hätten sich die Muslime in ihren religiösen Gefühlen verletzt gefühlt. Hinzu komme eine grundsätzliche Ablehnung des Westens, die sich aus der Kolonialzeit, der Unterstützung des Staates Israel und dem Irak-Krieg speist. Diese Stimmungslage hätten dann islamistische Kräfte für sich nutzbar machen wollen und zu Angriffen auf die «Ungläubigen» aufgerufen.
In dem Prozess vor dem Düsseldorfer OLG muss sich der 23 Jahre alte el-Hajdib wegen versuchten Mordes und versuchten Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verantworten. Laut Bundesanwaltschaft soll er am 31. Juli 2006 im Kölner Hauptbahnhof gemeinsam mit seinem Komplizen Hamad zwei Sprengsätze in Regionalzügen nach Hamm und Koblenz deponiert haben. Wegen eines Konstruktionsfehlers waren die Kofferbomben nicht explodiert.
Im Dezember vergangenen Jahres war der im August 2006 in Kiel festgenommene el-Hajdib für den versuchten Anschlag von einem libanesischen Gericht in Abwesenheit zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der im Libanon gefasste Hamad erhielt dort zwölf Jahre Haft. Sein Urteil ist inzwischen rechtskräftig.
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