Die Frage lässt sich wie üblich mit "Keiner" beantworten. Und weil keiner verantwortlich ist, gibt es jetzt - auch wie üblich - eine langwierige Untersuchung, deren Ergebnis bereits
feststeht: Alle sind fein raus: die Flucht des Mörders und Vergewaltigers war nicht vorhersehbar; versagt hat keiner. Jean Louis B. hat eine lange Karriere als Knasti hinter sich: 1976 kassierte er nur gerade zwölf Jahre wegen Vergewaltigung und Mord an einer 17-Jährigen. Ende der 80er-Jahre wurde er rückfällig: Er verging sich an seiner Psychologin, die sich im Interesse der Öffentlichkeit und aus humanitären Gründen dafür eingesetzt hatte, dass er in Halbgefangenschaft entlassen wurde. Er beehrte sie anlässlich seines Freigangs mit seinem Besuch, bedrohte sie mit einem Messer und vergewaltigte sie. Dafür wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, die 2002 in Verwahrung umgewandelt wurde. Weil er so nett war und die Psychologen, Soziologen und Psychiater mit ihren Therapien an ihm gescheitert sind, haben ihm die Behörden Freigang gewährt - ohne Handschellen. Seine Begleiter hatten scheinbar keine dabei; sie waren in Zivil. Für den Mörder
war es anscheinend ein Leichtes, zu fliehen; die Beamten machten nicht einmal Anstalten, ihn zu verfolgen.
In der Schweiz ist weder der Justiz noch dem Strafvollzug zu trauen; verantwortungslose Richter finden Entschuldigungen für Mord, Vergewaltigung und Totschlag und unsere Politiker und deren Beamte heißen Schwerstverbrecher im Namen der Humanität die öffentliche Sicherheit gefährden.