Richterliches Verständnis für Totschläger von Jonny
Nach dem grausigen Mord am Alexanderplatz sind noch nicht alle Verdächtigen gefasst - und die beiden, die gefasst wurden, sind wieder auf freiem Fuss. Zwar wurde Haftbefehl erlassen, doch hat der Haftrichter die beiden wieder auf die Gesellschaft losgelassen, wegen ihrer Lebensumstände, ihres Vorlebens und ihrer Geständnisse. Vor allem dem 19-jährigen könne nur vorgeworfen werden, dass er einen Begleiter von Jonny K. gefährlich verletzte. Damit entfalle ein Haftgrund, befand der Richter. Daraus läßt sich schließen:
Wer jemanden lebensgefährlich verletzt, macht sich zwar strafbar, wird deswegen aber kaum verhaftet.
Wer jemanden lebensgefährlich verletzt, macht sich zwar strafbar, wird deswegen aber kaum verhaftet.
anaximander - Fr, 26.10.2012 07:03 - Kommentar verfassen
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