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Schlegel, der Kaninchenschreck vor Gericht

Der Hundetrainer Hans Schlegel steht vor Gericht. Der Prozess dreht sich um die Frage: Starben bei einer Hundehalter-Prüfung zwei Zwerghasen oder wurde einer nur ganz leicht verletzt? Der Fall des wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz - mutwillige Tötung eines Tieres und fahrlässige Überanstrengung eines Tieres - Angeklagten geht in die zweite Runde.
"Die Aussagen von sieben Zeugen an der gestrigen Verhandlung haben nach Ansicht des Bezirksgerichts Laufenburg nicht genügend Licht in das Dunkel um die Vorfälle vom 5. Mai 2006 gebracht. Damals hatte der ebenso bekannte wie umstrittene Hundetrainer Hans Schlegel in Gansingen eine sogenannte Schweizer Halterprüfung ohne bestimmte Teilnahmebedingungen bezüglich Vorbildung und Hunderasse durchgeführt. Die Kosten waren mit 10 Franken lächerlich, entsprechend gross das Interesse.
Relativ gross war auch der Aufmarsch von Medienvertretern an der gestrigen Gerichtsverhandlung: Aus der Halterprüfung hatte eine Strafanzeige von Kantonstierärztin Erika Wunderlin gegen Schlegel resultiert, nachdem sich verschiedene entsetzte Prüfungsteilnehmer bei ihr gemeldet hatten. Um den Hunden den Jagdinstinkt abzugewöhnen, waren diese während der Prüfung unter anderem hautnah mit einer angebundenen Ziege sowie Enten und Kaninchen konfrontiert worden, die in offenen, mit einem 35 Zentimeter hohen Drahtzahn eingefassten Gehege untergebracht waren. Dabei war es zu einem Rencontre mit unerfreulichen Folgen gekommen.
Wie schwerwiegend diese Folgen waren und was genau sich überhaupt abgespielt hatte – darüber gingen und gehen die Meinungen sowohl der Zeugen als auch des Angeklagten und der Anklägerin stark auseinander. Schlegel sagt, dieser Teil der Prüfungen basiere auf einer Dissertation, von der sämtliche zuständigen Behörden Kenntnis hätten und die er schon lange ohne Zwischenfälle durchgeführt habe. An jenem Freitag im Mai habe allerdings zweimal ein Hund Tiere zu jagen begonnen. Die Häschen hätten sich aber über den Zaun in Sicherheit bringen können, wobei eines sich ganz leicht an einer Pfote verletzt habe.
Drei Mitarbeiterinnen von Schlegel sagten ähnlich aus. Demgegenüber erklärte ein Zeuge, der als Prüfungshelfer zugegen war, er habe gesehen, wie zwei tote Hasen weggetragen worden seien, und ein Prüfungsteilnehmer betonte, dass ihm schlecht geworden sei, als er gesehen habe, wie – unter anderem durch seinen eigenen Hund – die Hasen und Enten in Angst und Schrecken versetzt worden seien. Erika Wunderlin betonte, für diese Tiere müsse dieser 8-Stunden-Tag ein Albtraum gewesen sein, und Schlegels Vorgehen sei als grober Verstoss gegen das Tierschutzgesetz zu werten.
Das tat die Staatsanwältin denn auch: Sie beschuldigt den 50-jährigen Schlegel, für den Tod zumindest eines Kaninchens mutwillig verantwortlich gewesen zu sein sowie weitere Tiere grossem Stress und der Todesangst ausgesetzt zu haben. Sie fordert eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 220 Franken sowie 3000 Franken Busse.
Obwohl die Staatsanwältin bei diesem Strafantrag die Anklage nicht persönlich bei Gericht hätte vertreten müssen, hatte Gerichtspräsident Beat Ackle sie angesichts der Brisanz der Angelegenheit und der Bekanntheit des Angeklagten ebenso aufgeboten, wie er den Fall nicht als Einzelrichter, sondern vom fünfköpfigen Gesamtgremium beurteilen lässt.
Zu Beginn ihres Plädoyers wies die Staatsanwältin darauf hin, dass just diese Woche der Bundesrat die Initiative des Schweizer Tierschutzes zur Einführung eines Schweizer Tieranwalts zur Ablehnung empfohlen hat: «Es bleibt zu hoffen, dass der Aargau die Organisationsautonomie ausnützt und einen kantonalen Tieranwalt einsetzen wird.» Im Übrigen ging die Anklägerin mit dem bekanntermassen stark polarisierenden Beschuldigten nicht zimperlich um. Sie bezeichnete ihn als «selbst ernannten Cäsar der Hundeszene» und wies auf die Schlammschlachten hin, die unter gewissen kynologischen Exponenten ausgetragen werden. «Es geht hier aber mitnichten darum, ob Schlegels Methode die einzig gute und richtige sei, sondern ausschliesslich um das Leiden, das er Tieren zugefügt hat.»
Schlegels Verteidiger fordert einen Freispruch vom Vorwurf mutwilligen Tötens eines Tieres. Hingegen habe sich sein Mandant der fahrlässigen Überanstrengung von Tieren schuldig gemacht, was er aufrichtig bereue. Schlegel, der letztes Jahr sein Einkommen mit einem Minus von 18 000 Franken und seine Schulden mit 2 Millionen deklariert habe, sei mit 300 Franken Busse zu bestrafen. «Als Hundetrainer ist er national und international erfolgreich, er gibt in seinem Unternehmen vielen Leuten Arbeit, hat einen guten Leumund und keine Vorstrafen.»
Das Gericht fällte noch kein Urteil, sondern entschied, drei weitere Zeugen, die der Verhandlung gestern teils entschuldigt, teils unentschuldigt fernblieben, anzuhören. Zudem soll Erika Wunderlin zusätzlich einen Bericht über die Stressempfindlichkeit von Kaninchen und deren Folgen erstellen."
Der Fall scheint die Gemüter mehr zu erregen als fahrlässige Tötung eines Menschen...
MZ

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