Sarkozy-Voodoo-Puppe zum 3.
In Sachen Sarkozy-Voodoo-Puppe ist Sarkozy nach dem Gerichtsurteil an das Berufungsgericht gelangt; er wollte dass die Puppe aus dem Handel verschwindet - wegen Beleidigung. Doch das Pariser-Berufungsgericht hat dem Staatspräsidenten nicht Recht gegeben. Allerdings verlangt es, dass die Puppe mit dem Spruch "Die Puppe zu stechen, verstösst gegen die Würde des Präsidenten" beschildert wird. Bei der Puppe handle sich nicht um eine persönliche Beleidigung, sondern um einen Ausdruck der Meinungsfreiheit und des Rechts auf Humor, begründete das Pariser Berufungsgericht seine Entscheidung am Freitag.

anaximander - Fr, 28.11.2008 23:27 - Kommentar verfassen
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