Abrüstung im Vorhaut-Krieg
Andreas Theyssen hofft inständig auf eine Abrüstung im Vorhaut-Krieg.
Quelle
- Das Urteil eines Kölner Gerichts zur religiös motivierten Beschneidung hat weltweit für Empörung
gesorgt. Es ist Zeit, mal wieder auf den Boden der Tatsachen zu kommen. von Andreas Theyssen
Wozu braucht man eine Vorhaut? Grundsätzlich: überhaupt nicht, denn gut die Hälfte der Weltbevölkerung lebt ganz
hervorragend ohne solch eine Körperextremität. Die andere Hälfte teilt sich auf in solche mit und solche ohne. Letztere leben
vornehmlich in jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften und - was gern übersehen wird - in der
US-amerikanischen Gesellschaft.
Die Debatte, ob es sich mit oder ohne besser lebt, ist gefühlt so alt wie die Menschheit selbst. Sie schützt empfindlichere Teile
des Körpers und erhält deren Sensibilität, argumentieren die einen. Ohne ist hygienischer und sieht optisch ansprechender aus,
argumentieren die anderen - weshalb die Beschneidung in den USA quasi zur Mode geworden ist. Und die Dritten
argumentieren überhaupt nicht, sondern lassen sie ihren Söhnen aufgrund der Tradition ihrer Religionsgemeinschaft einfach
absäbeln.
Es ist wie bei jener Frage, die gern von den Verkäufern in Berliner Currywurstbuden gestellt wird: "Mit oder ohne Darm?" Für
beide Argumentationen in puncto Beschneidung gibt es gute Gründe, doch die Antwort ist letztendlich Geschmackssache.
Bislang wurde die Frage mit oder ohne Vorhaut vornehmlich mit sensitiven, ästhetischen und hygienischen Gründen
beantwortet, in selteneren Fälle auch mit religiösen. Doch inzwischen wird in der Debatte auch massiv politisch argumentiert.
Und das Ganze läuft völlig aus dem Ruder, die Mit-oder-ohne-Frage wird inzwischen mit einem zunehmenden Maß an
Absurdität diskutiert.
Stein des Anstoßes war ein Urteil des Landesgerichtes Köln.
Im Fall eines muslimischen Jungen
hatte es die Beschneidung ohne medizinische Notwendigkeit als strafbare Körperverletzung
beurteilt. Und seitdem ist die Welt aus den Angeln.
Das Urteil wurde in Medien rund um die Welt kommentiert. In Jerusalem musste der deutsche
Botschafter sich vor einem Parlamentsausschuss für das Urteil rechtfertigen. Sein Chef,
Außenminister Guido Westerwelle, ist inzwischen genervt, dass er ständig auf das Thema
Beschneidungsverbot angesprochen wird, und sorgt sich um das Ansehen Deutschlands in der
Welt. Jüdische Privatleute und Verbände sammeln Geld für Lobbyarbeit gegen ein
Beschneidungsverbot. Die türkische Regierung ist entrüstet. Und der Moskauer Rabbiner
Pinchas Goldschmidt, Präsident der Konferenz Europäischer Rabbiner, meinte: "Es handelt sich um den vielleicht
gravierendsten Angriff auf jüdisches Leben in Europa nach dem Holocaust."
Nun ja, der Antisemitismus in der damaligen Sowjetunion, der Jom-Kippur-Krieg, als Syrien und Ägypten 1973 gleichzeitig Israel
angriffen, Saddam Husseins Scud-Raketenangriffe während des ersten Golfkriegs oder das iranische Atomprogramm sind auch
nicht ohne. Aber das ist wahrscheinlich eine Frage der individuellen Realitätswahrnehmung. Außerdem sorgt die Verwendung
des Wortes Holocaust grundsätzlich für gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit.
Nun, da der Antisemitismus in der damaligen Sowjetunion, der Jom-Kippur-Krieg, als Syrien und Ägypten 1973 gleichzeitig Israel
angriffen, Saddam Husseins Scud-Raketenangriffe während des ersten Golfkriegs oder das iranische Atomprogramm sind auch
nicht ohne. Aber das ist wahrscheinlich eine Frage der individuellen Realitätswahrnehmung. Außerdem sorgt die Verwendung
des Wortes Holocaust grundsätzlich für gesteigerte öffentliche Aufmerksamkeit.
Nun, da alle auf den Zinnen sind, versuchen wir mal, wieder auf den Boden zu gelangen.
Eine Vorhaut braucht kein Mensch, es geht auch ohne. Trotzdem ist sie integraler Bestandteil des männlichen Körpers. Wird sie
abgeschnitten, ist der Körper verstümmelt. Man kann auch ohne kleinen Finger gut durchs Leben kommen. Deutsche Gerichte,
bei Schadensersatzforderungen deutlich zurückhaltender als ihre amerikanischen Pendants, haben sogar feste Sätze, was ein
Verurteilter an Schmerzensgeld zahlen muss, wenn er jemandem den kleinen Finger abtrennt. Was also ist in dieser Hinsicht
der Unterschied zwischen Finger und Vorhaut?
Und wie steht es um die Gleichbehandlung von Jungen und Mädchen? Weltweit laufen Aufklärungskampagnen gegen die
Beschneidung von Mädchen; in Deutschland fällt sie unter den Straftatbestand der gefährlichen Körperverletzung. Die
Mädchenbeschneidung wird hierzulande zu Recht als barbarischer Akt gewertet. Ist die Beschneidung von Jungen weniger
barbarisch, bloß weil die Spätfolgen weniger dramatisch sind als bei Mädchen? Und wie verträgt sich das alles mit dem
Gleichheitsgebot unserer Verfassung? Im Grundgesetz heißt es unter Artikel 3: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Die Beschneidung ist Teil der freien Religionsausübung, argumentieren ihre Befürworter. Auch der Deutschland-Ansehen-
Bewahrer Guido Westerwelle und andere Politiker bemühen diesen Punkt. Was sie alle dabei übersehen: Das Kind, das
beschnitten wird, übt keine Religion aus; seine Eltern üben ihre Religion aus - und zwar an ihrem Kind. Und dies ohne dessen
Einwilligung.
Es ist nichts dagegen einzuwenden, dass Eltern in religiöser Hinsicht Entscheidungen für ihr Kind treffen. Christen, die ihren
Nachwuchs taufen lassen, machen dies in der Regel auch ohne explizite Zustimmung. Und dennoch gibt es einen Unterschied.
Ein Christ kann aus seiner Kirche austreten, wenn er in späteren Jahren mit der Entscheidung seiner Eltern nicht einverstanden
ist. Was macht aber ein Muslim oder ein Jude, wenn er später einmal eine andere religiöse Ansicht vertritt als seine Eltern? Die
Krux bei der Beschneidung ist, dass sie irreversibel ist. Hinzu kommt, dass es im Grundgesetz unter Artikel 2 heißt: "Jeder hat
das Recht auf körperliche Unversehrtheit." Was also gibt es noch zu deuteln?
Ach natürlich, die religiöse Tradition erfordere die Beschneidung, sagen ihre Befürworter. Nebbich. In der katholischen Kirche
gab es einmal die Tradition, Frauen als Hexen zu denunzieren, zu foltern und zu verbrennen. Niemand käme heute auf die Idee,
dies wieder zuzulassen und mit Tradition und Religionsfreiheit zu begründen.
Es gibt also keinen einzigen Grund, Beschneidungen aus rein religiösen Gründen zu tolerieren. Das muss die Rechtsprechung
nicht nur in Köln, sondern in ganz Deutschland zwingend klarmachen. Und falls dies nicht passiert, dann muss eben die Politik handeln - in Form eines Gesetzes, das nicht medizinisch begründete Beschneidungen verbietet.
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anaximander - Mo, 16.07.2012 15:34 - Kommentar verfassen
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