Beschneidung unter Strafe gestellt
Das Landgericht Köln hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass religiöse Beschneidung Körperverletzung ist und unter Strafe gestellt wird. Weder das Elternrecht noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit könnten diesen Eingriff rechtfertigen, sagt das Gericht. Über Jahrzehnte hatten Ärzte in Deutschland in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus rein religiösen Gründen beschnitten, ohne dass es eine medizinische Notwendigkeit gab.
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anaximander - Mo, 25.06.2012 21:47 - Kommentar verfassen
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