Buchmarkt ruft nach dem Gesetzgeber
Roman Bucheli fordert angesichts des drohenden E-Books strengere Gesetze:
- "In der Schweiz ist der private Eigengebrauch geschützter Werke grundsätzlich frei. Darum ist im Gegensatz zu Deutschland hierzulande der Gratis-Download urheberrechtlich geschützter Werke für den Privatgebrauch auch dann legal, wenn es sich offenkundig um eine illegale Quelle handelt. In der Schweiz müsste darum der Gesetzgeber die rechtlichen Voraussetzungen anpassen, um explizit auch die Provider oder Server-Betreiber, die urheberrechtlich geschützte Werke zum Download im Netz bereitstellen, in die Entschädigungspflicht zu nehmen."
anaximander - Mo, 31.10.2011 09:51 - Kommentar verfassen
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