Wie sich Sozialhilfeempfänger Autos sichern
Sozialhilfeempfänger dürfen keine Autos besitzen. Aber eine Ausnahme wird gemacht, nämlich dann, wenn sie das Fahrzeug für den Job brauchen. Darum wird eine Mehrheit zu Taxifahrern, die unfreundlich sind, sich weigern, Hunde zu befördern etc.etc. - und in der Hauptsache von der Sozialhilfe leben.
Das Zürcher Sozialamt kümmert das nicht. Wie viele Taxifahrer sich unter den 18 000 Sozialhilfebezügern in Zürich befinden, konnte das Sozialdepartement nicht sagen. Dass ein Sozialhilfebezüger mit dem Ferrari zum Sozialamt fährt und einen Wagenpark unterhält, mit dem er gutes Geld verdient, ist den Sozialarbeitern vollkommen gleichgültig. Das Geld wird den Leuten nachgeworfen.
Das Zürcher Sozialamt kümmert das nicht. Wie viele Taxifahrer sich unter den 18 000 Sozialhilfebezügern in Zürich befinden, konnte das Sozialdepartement nicht sagen. Dass ein Sozialhilfebezüger mit dem Ferrari zum Sozialamt fährt und einen Wagenpark unterhält, mit dem er gutes Geld verdient, ist den Sozialarbeitern vollkommen gleichgültig. Das Geld wird den Leuten nachgeworfen.
anaximander - Fr, 01.07.2011 09:35 - Kommentar verfassen
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«Ein teures Fahrzeug dürfen Sozialhilfebezüger aber auch dann nicht kaufen, wenn sie Taxi fahren.»
ahaja,