Düstere Zeiten für ebay & Co.
Der Ministeriumsentwurf für eine Muster-Widerrufsbelehrung verlangt, dass Web-Händler endlos Paragrafen zitieren. Für jeden Kauf / Verkauf via Internet müssen mindestens vier A4-Seiten Paragraphen angehängt respektive gelesen werden.
Das Justizministerium macht dem Internet-Handel den Garaus mit Sätzen wie"Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB und nicht, bevor wir unsere Pflichten aus § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt haben."Ob das Justizministerium je einen vernünftigen Gedanken formulieren kann?...
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Das Justizministerium macht dem Internet-Handel den Garaus mit Sätzen wie"Die Frist beginnt jedoch nicht vor dem Tage des Eingangs der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB und nicht, bevor wir unsere Pflichten aus § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB erfüllt haben."Ob das Justizministerium je einen vernünftigen Gedanken formulieren kann?...
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anaximander - Sa, 24.11.2007 23:34 - Kommentar verfassen
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