FAZ versus Bibliotheken und Google
Die FAZ-Besitzer und Redakteure tun sich schwer mit allem, was das Netz kann und hergibt. Der Heidelberger Jurist (und Mitunterzeichner des Heidelberger Appells) Burkhard Hess hat eine klare Ansicht zum eigentlichen Clou von Google Books, nämlich verwaiste Texte ungefragt einzuscannen:
- "Jedes Vorhalten von digitalisierten Büchern und Druckwerken ohne ausdrückliche Genehmigung der Inhaber von Urheberrechten sollte verboten und unter Zwangsgeld- und Strafandrohung gestellt werden. Auf den Ort der Digitalisierung oder des Vorhaltens kann es angesichts der globalen Wirkung des Internets nicht ankommen, entscheidend ist die geschäftsmäßige Verbreitung im europäischen Binnenmarkt." (...)"Auch die Bibliotheken, die Google Zugang zu ihren Depots eröffnen, wären mit zu verklagen. Zudem sollte Schadensersatz gefordert werden, um den Mediengiganten an den Verhandlungstisch zu bekommen."
anaximander - Fr, 20.11.2009 10:29 - Kommentar verfassen
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