Gericht schützt Hassprediger
Zitiert ein Imam den Koran und verknüpft die zitierte Sure mit Afghanistan, Irak und Palästina, so predigt er ganz normal für einen Imam, urteilt ein freiburgischer Richter.
Ein von der SVP angezeigter Imam muss sich nicht wegen Aufrufs zu Gewalt verantworten. Die zitierten Moses-Verse begründeten keine Straftatbestände, auch wenn Bezug auf Kämpfer in Tschetschenien, Afghanistan, Irak und Palästina genommen werde, begründet der Untersuchungsrichter die Verfahrenseinstellung.
Die Stadtfreiburger SVP reichte am vergangenen 4. November eine Strafanzeige gegen den Imam des Gebetzentrums an der Industrie-Strasse ein. Die Partei stützte sich dabei auf einen Artikel in der Tageszeitung «La Liberte», den ein Journalist am vergangenen 28. Oktober unter dem Titel «Schlupflöcher für das Gebet» veröffentlicht hatte.
Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Imam und hörte diesen wie auch den Zeitungsjournalisten an. Letzterer legte zudem Tonaufnahmen von einem Gebet des Imams vor, das sich Mooser von einer neutralen Person übersetzen ließ. Wie sich zeigte, hatte der Imam eine Koransure ausgewählt, wo Prophet Moses bei Gott um Hilfe für seine Brüder im Kampf gegen den Pharao und um eine harte Bestrafung der Ungerechten bittet.
Diese Äußerungen erlaubten die Vermutung, dass ein gewisser Aufruf zu Gewalt vorliegen könnte, stellte Mooser in dem am Freitag veröffentlichten Einstellungsentscheid fest. Und zwar vor allem, wenn zugleich zur Unterstützung der kämpfenden Brüder in Tschetschenien, Afghanistan, Irak und Palästina gebeten werde. Trotzdem begründeten die Aussagen des Imams kein strafrechtliches Verhalten im Sinn eines Aufrufs zu Gewalt oder der Rassendiskriminierung. Denn das Gebet ziele weder auf ein konkretes Verbrechen noch werde gegen bestimmte Gruppen auf Grund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass und Gewalt aufgerufen.
ap
Ein von der SVP angezeigter Imam muss sich nicht wegen Aufrufs zu Gewalt verantworten. Die zitierten Moses-Verse begründeten keine Straftatbestände, auch wenn Bezug auf Kämpfer in Tschetschenien, Afghanistan, Irak und Palästina genommen werde, begründet der Untersuchungsrichter die Verfahrenseinstellung.
Die Stadtfreiburger SVP reichte am vergangenen 4. November eine Strafanzeige gegen den Imam des Gebetzentrums an der Industrie-Strasse ein. Die Partei stützte sich dabei auf einen Artikel in der Tageszeitung «La Liberte», den ein Journalist am vergangenen 28. Oktober unter dem Titel «Schlupflöcher für das Gebet» veröffentlicht hatte.
Untersuchungsrichter Jean-Luc Mooser eröffnete in der Folge ein Strafverfahren gegen den Imam und hörte diesen wie auch den Zeitungsjournalisten an. Letzterer legte zudem Tonaufnahmen von einem Gebet des Imams vor, das sich Mooser von einer neutralen Person übersetzen ließ. Wie sich zeigte, hatte der Imam eine Koransure ausgewählt, wo Prophet Moses bei Gott um Hilfe für seine Brüder im Kampf gegen den Pharao und um eine harte Bestrafung der Ungerechten bittet.
Diese Äußerungen erlaubten die Vermutung, dass ein gewisser Aufruf zu Gewalt vorliegen könnte, stellte Mooser in dem am Freitag veröffentlichten Einstellungsentscheid fest. Und zwar vor allem, wenn zugleich zur Unterstützung der kämpfenden Brüder in Tschetschenien, Afghanistan, Irak und Palästina gebeten werde. Trotzdem begründeten die Aussagen des Imams kein strafrechtliches Verhalten im Sinn eines Aufrufs zu Gewalt oder der Rassendiskriminierung. Denn das Gebet ziele weder auf ein konkretes Verbrechen noch werde gegen bestimmte Gruppen auf Grund ihrer Rasse, Ethnie oder Religion zu Hass und Gewalt aufgerufen.
ap
anaximander - Fr, 20.11.2009 13:22 - Kommentar verfassen
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