Krankenkassen nötigen Spitäler
Immer mehr Versicherer verlangen die Herausgabe vollständiger Austritts- und Operationsberichte von Patienten und drohen bei Weigerung mit einem Zahlungsstopp. Das ist illegal und gefährdet das Patientengeheimnis, warnt der kantonale Datenschutzbeauftragte.
Die Frage, ob es Nötigung sei, wenn eine Krankenkasse einem Spital damit drohe, die Rechnungen nicht mehr zu begleichen, bevor ihr die vollständigen Austritts- und Operationsberichte von Patienten ausgehändigt würden, will niemand mit Ja oder Nein beantworten. Es heisst, es sei «rechtlich fragwürdig». Es bestehe nämlich überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür. Den Spitälern habe man mitgeteilt, sie sollten solche sensible Daten, die dem Patientengeheimnis unterliegen, höchstens dem Vertrauensarzt zur Verfügung stellen, aber nicht der Spitaladministration.
Den Krankenversicherern sei klarzumachen, dass die Forderung nach Herausgabe von Austrittsberichten illegal sei. Doch kümmere sich Bundesbern nicht darum. Damit verstoßen Versicherer und eidgenössische Aufsichtsbehörden gegen den Schutz des Patientengeheimnisses.
Es besteht die Gefahr, dass heikle Patientendaten von Krankenkassen und Spitälern ins Internet gestellt werden.
Wie auch immer: die Beschissenen sind die Patienten.
Mittellandzeitung
Die Frage, ob es Nötigung sei, wenn eine Krankenkasse einem Spital damit drohe, die Rechnungen nicht mehr zu begleichen, bevor ihr die vollständigen Austritts- und Operationsberichte von Patienten ausgehändigt würden, will niemand mit Ja oder Nein beantworten. Es heisst, es sei «rechtlich fragwürdig». Es bestehe nämlich überhaupt keine rechtliche Grundlage dafür. Den Spitälern habe man mitgeteilt, sie sollten solche sensible Daten, die dem Patientengeheimnis unterliegen, höchstens dem Vertrauensarzt zur Verfügung stellen, aber nicht der Spitaladministration.
Den Krankenversicherern sei klarzumachen, dass die Forderung nach Herausgabe von Austrittsberichten illegal sei. Doch kümmere sich Bundesbern nicht darum. Damit verstoßen Versicherer und eidgenössische Aufsichtsbehörden gegen den Schutz des Patientengeheimnisses.
Es besteht die Gefahr, dass heikle Patientendaten von Krankenkassen und Spitälern ins Internet gestellt werden.
Wie auch immer: die Beschissenen sind die Patienten.
Mittellandzeitung
anaximander - Mi, 27.08.2008 07:39 - Kommentar verfassen
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