Drei Ärzte haben einer schwerkranken Herzpatientin wissentlich ein Herz mit einer falschen Blutgruppe eingepflanzt. Die Patientin ist daran gestorben. Für die Ärzte hat das strafrechtliche Folgen. Eine Untersuchung der Staatsanwaltschaft habe klargemacht, dass der Tod der Patientin Rosmarie Voser eine Folge war von Irrtümern, Missverständnissen und falschem Hierarchiedenken gewesen sei.
Alle drei Ärzte haben sich laut Staatsanwaltschaft «pflichtwidrig unvorsichtig» verhalten. Die geständigen Angeschuldigten werden nun wegen fahrlässiger Tötung mit bedingten Geldstrafen und mit Bussen bestraft. Gemäß neuem Strafgesetz werden dabei kurze Freiheitsstrafen durch Geldstrafen ersetzt. Je nach Beurteilung des Verschuldens wird die Anzahl Tagessätze festgelegt, wie Staatsanwalt Ulrich Weder auf Anfrage erklärte. Die Höhe der Tagessätze wird auf der Grundlage der finanziellen Situation des Angeschuldigten errechnet.
Für Marko Turina, den damaligen Chefarzt der Klinik für Herz- und Gefäßchirurgie des Universitätsspitals, beträgt die Geldstrafe 38'250 Franken, dazu kommen 5000 Franken Buße. Der damalige Leitende Arzt der Klinik erhielt eine Geldstrafe von 14'400 und eine Buße von 4000 Franken. Die Geldstrafe für einen damaligen Oberarzt beträgt 5700 Franken, die Buße 2000 Franken. Gegen die Strafbefehle kann innert zehn Tagen Einsprache erhoben werden.
Das gegen Turina angestrengte Verfahren wegen Verdachts der vorsätzlichen Tötung wurde laut Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Artikel in der «NZZ am Sonntag» war zuvor zum Schluss gekommen, dass das Herz mit der «falschen» Blutgruppe wissentlich verpflanzt worden sei. Zusätzliche Abklärungen hätten keinerlei Anhaltspunkte für die Behauptung ergeben, Turina habe im Wissen um die Unverträglichkeit der Blutgruppen diese Operation im Sinne einer «Heldentat» durchgeführt.
Vorgeschichte
Quelle ap/sda